Produkt zum Begriff Vollzug:
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Ich werde über diese Merkwürdigkeit noch etwas drucken lassen (Seldeneck, Lucia Jay von)
Ich werde über diese Merkwürdigkeit noch etwas drucken lassen , Welches Tier hat beinahe den Bau des Panamakanals verhindert? Wie konnte im Jahr 1822 endlich das Geheimnis des Vogelzugs gelüftet werden? Welche Leiden- schaft des japanischen Kaisers Hirohito war der Queen suspekt? Und: Warum ist der Hitlerkäfer (Anophtalmus hitleri) schon fast ausgestorben? 30 Geschichten berichten von bahnbrechenden Entdeckungen, folgenschweren Verwicklungen und kuriosen Einfällen. Jeweils ausgehend von einer Zeitungs- meldung entsteht, mit einer Kurzgeschichte von Lucia Jay von Seldeneck und den aus Punkten bestehenden realistischen Tierillustrationen von Florian Weiß, ein bibliophiler Bildband. Von Florian Weiß ist 2011 bereits »Ringel Seepferdchen« bei den kunstanstiftern erschienen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 201710, Produktform: Leinen, Autoren: Seldeneck, Lucia Jay von, Illustrator: Weiß, Florian, Seitenzahl/Blattzahl: 196, Keyword: Florian Weiß; Geschichte; Lucia Jay von Seldeneck; Tiere, Fachschema: Deutsche Belletristik / Roman, Erzählung~Tier / Roman, Erzählung, Essay, Feuilleton, Reportage, Fachkategorie: Belletristik: allgemein und literarisch, Thema: Eintauchen, Warengruppe: HC/Belletristik/Romane/Erzählungen, Fachkategorie: Tierwelt: Sachbuch, Thema: Entspannen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: kunstanstifter GmbH, Verlag: kunstanstifter GmbH, Verlag: kunstanstifter GmbH & Co. KG, Länge: 304, Breite: 200, Höhe: 27, Gewicht: 1087, Produktform: Gebunden, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0050, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 30.00 € | Versand*: 0 €
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Warum offener Vollzug?
Der offene Vollzug wird oft als eine Möglichkeit gesehen, Straftäter auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten. Durch die Lockerung der Haftbedingungen können die Insassen schrittweise wieder mehr Verantwortung übernehmen und ihre sozialen Fähigkeiten stärken. Zudem kann der offene Vollzug die Überbelegung in den Gefängnissen verringern und die Kosten für den Strafvollzug senken. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Reduzierung der Rückfallquote, da die Insassen im offenen Vollzug bereits während der Haftzeit an einem geregelten Alltag außerhalb der Gefängnismauern teilnehmen.
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Wer bekommt offenen Vollzug?
Im offenen Vollzug werden in der Regel Gefangene untergebracht, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Haftstrafe befinden und sich durch gutes Verhalten ausgezeichnet haben. Voraussetzung ist, dass sie als nicht fluchtgefährdet eingestuft werden und keine Gewalt- oder Sexualstraftäter sind. Zudem müssen sie eine positive Sozialprognose aufweisen und bereit sein, sich in die Gesellschaft zu reintegrieren. Letztendlich entscheidet die Justizvollzugsanstalt über die Aufnahme in den offenen Vollzug.
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Wer darf in den offenen Vollzug?
Im offenen Vollzug dürfen in der Regel nur Gefangene untergebracht werden, die als besonders vertrauenswürdig eingestuft werden. Dies sind in der Regel Gefangene, die sich während ihrer Haftzeit bewährt haben und als nicht fluchtgefährdet gelten. Zudem müssen sie eine positive Sozialprognose aufweisen und keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben. Der offene Vollzug dient dazu, die Gefangenen auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten und sie schrittweise wieder an ein selbstständiges Leben außerhalb der Haftanstalt heranzuführen. Die Entscheidung über die Verlegung in den offenen Vollzug wird von der Justizvollzugsanstalt in Absprache mit der Bewährungshilfe und anderen beteiligten Stellen getroffen.
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Was ist ein offener Vollzug Gutefrage?
Ein offener Vollzug ist eine Form der Strafvollstreckung, bei der Gefangene tagsüber außerhalb der Justizvollzugsanstalt arbeiten oder sich in Ausbildungsmaßnahmen befinden können und nachts in die Anstalt zurückkehren müssen. Dabei wird den Gefangenen eine gewisse Freiheit und Selbstverantwortung gewährt, um sie auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten. Gutefrage ist eine Online-Plattform, auf der Nutzer Fragen zu verschiedenen Themen stellen können und von anderen Nutzern Antworten erhalten. Die Frage nach dem offenen Vollzug auf Gutefrage könnte darauf abzielen, mehr Informationen über diese Form der Strafvollstreckung zu erhalten oder Erfahrungen von anderen Nutzern zu diesem Thema zu sammeln.
Ähnliche Suchbegriffe für Vollzug:
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Wer entscheidet über den offenen Vollzug?
Der offene Vollzug wird in der Regel von der Justizvollzugsanstalt oder einem entsprechenden Gremium entschieden, das die Eignung des Gefangenen für den offenen Vollzug prüft. Dabei werden verschiedene Kriterien wie das Verhalten des Gefangenen, die Schwere der begangenen Straftat und die Rückfallgefahr berücksichtigt. Letztendlich trifft die Entscheidung über den offenen Vollzug das zuständige Gericht oder die Strafvollstreckungskammer. Dabei wird auch die Meinung des Staatsanwalts, des Bewährungshelfers und anderer beteiligter Personen berücksichtigt. Der offene Vollzug kann auch widerrufen werden, wenn der Gefangene gegen die Auflagen verstößt oder sich nicht an die Regeln hält.
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Wann kann sofort Vollzug angeordnet werden?
Der sofortige Vollzug kann angeordnet werden, wenn ein besonders dringendes öffentliches Interesse besteht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung akut gefährdet ist. Auch bei schwerwiegenden Straftaten oder wenn eine unverzügliche Maßnahme erforderlich ist, um Schaden abzuwenden, kann sofortiger Vollzug angeordnet werden. Es muss jedoch immer eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und den Grundrechten der Betroffenen stattfinden. In der Regel wird der sofortige Vollzug nur in Ausnahmefällen angeordnet und muss gut begründet sein.
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Wer kommt in den offenen Vollzug?
Im offenen Vollzug kommen in der Regel Gefangene, die sich in einem guten Verhalten befinden und als nicht flüchtig gelten. Sie müssen eine gewisse Mindesthaftdauer abgesessen haben und dürfen keine Fluchtgefahr darstellen. Zudem müssen sie bereit sein, sich an die Regeln und Auflagen des offenen Vollzugs zu halten. Die Entscheidung darüber, wer in den offenen Vollzug kommt, wird von der Justizvollzugsanstalt getroffen, basierend auf verschiedenen Kriterien wie dem Verhalten des Gefangenen, der Schwere der begangenen Straftat und anderen individuellen Umständen. Letztendlich soll der offene Vollzug dazu dienen, die Gefangenen auf eine mögliche Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten.
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Wie ist es im offenen Vollzug?
Im offenen Vollzug haben die Gefangenen mehr Freiheiten als im geschlossenen Vollzug. Sie können tagsüber außerhalb der Haftanstalt arbeiten, Ausbildungen absolvieren oder anderen Beschäftigungen nachgehen. Die Unterbringung erfolgt in eigenen Zellen oder Wohngruppen, die oft weniger streng bewacht sind. Es gibt jedoch weiterhin Regeln und Kontrollen, um sicherzustellen, dass die Gefangenen nicht fliehen oder gegen die Auflagen verstoßen. Insgesamt bietet der offene Vollzug den Insassen die Möglichkeit, sich auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten und ihre Resozialisierung zu unterstützen.
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